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Bauking

Mit dem Haustier nach Italien reisen

Wenn du in Italien lebst und mit deinem Tier innerhalb des Landes reist, genügen Mikrochip und Eintrag im Heimtierregister. Aus einem anderen EU-Land reist dein Tier mit dem EU-Heimtierausweis; von außerhalb der EU braucht es eine Tiergesundheitsbescheinigung, die Einreise über eine zugelassene Eingangsstelle und, aus Ländern mit Tollwutrisiko, einen Antikörpertest.

Für die Reise brauchst du diese Dokumente

Kennzeichnung

Mikrochip und Eintrag im Heimtierregister (SINAC)

In Italien muss jeder Hund gechippt und im Heimtierregister eingetragen sein, das heute im nationalen System SINAC des Gesundheitsministeriums zusammengeführt ist. Für Katzen und Frettchen hängt die Pflicht von der Region ab, eine Registrierung ist aber immer möglich und empfehlenswert.

  • Den Mikrochip setzt ein Tierarzt der ASL oder ein zugelassener Privattierarzt, der das Tier auf deinen Namen einträgt.
  • Die Fristen sind regional verschieden: meist in den ersten zwei Lebensmonaten oder jedenfalls vor der Abgabe.
  • Adress- und Halterwechsel, Verlust oder Tod des Tieres musst du melden.

Die Daten deines Tieres kannst du auf sinac.vetinfo.it prüfen. Fehlende Registrierung oder nicht aktualisierte Daten werden mit Bußgeldern geahndet.

Heimtierausweis

Kein Heimtierausweis für Reisen in Italien nötig

Für Reisen mit deinem Tier innerhalb Italiens brauchst du weder den EU-Heimtierausweis noch eine Tollwutimpfung: Das Tier muss nur gekennzeichnet und registriert sein.

Nimm trotzdem mit:

  • den Impfpass (manche Unterkünfte, Tierpensionen und Hundezonen verlangen ihn);
  • ein Dokument mit der Mikrochipnummer.

Pflicht wird der Ausweis, sobald du Italien verlässt: Er wird von der ASL (oder je nach Region von einem zugelassenen Tierarzt) ausgestellt und setzt Mikrochip und gültige Tollwutimpfung voraus. Planst du eine Auslandsreise, beantrage ihn einige Wochen vorher.

Besondere Dokumente

Leine bis 1,50 m und Maulkorb dabei

Eine Verordnung des Gesundheitsministeriums zum Schutz vor Hundeangriffen, die jährlich verlängert wird (zuletzt am 16. Juli 2026), schreibt vor:

  • In Städten und an öffentlich zugänglichen Orten muss der Hund an einer Leine von höchstens 1,50 m geführt werden, außer in den von der Gemeinde ausgewiesenen Hundezonen.
  • Du musst immer einen Maulkorb (fest oder weich) dabeihaben und ihn bei Gefahr oder auf Verlangen der Behörden anlegen.
  • Du musst den Kot aufsammeln und haftest für Schäden durch deinen Hund.

Gemeinden, Strände, öffentliche Verkehrsmittel und Unterkünfte können strengere Regeln haben: Informiere dich vor der Reise.

Besondere Dokumente

Transport: Auto, Zug, Fähre und Flugzeug

Die Regeln hängen vom Verkehrsmittel ab:

  • Im Auto darf das Tier das Fahren nicht behindern: Nutze eine gesicherte Transportbox, ein Trenngitter oder einen Tiersicherheitsgurt.
  • Züge, Fähren und Flugzeuge haben jeweils eigene Bedingungen (Größe der Box, Höchstgewicht in der Kabine, Ticket für das Tier, Maulkorb, eigene Kabinen oder Bereiche). Fluggesellschaften entscheiden selbst, ob und wie viele Tiere sie in der Kabine mitnehmen.

Buche früh, melde das Tier an und prüfe die Bedingungen kurz vor der Abfahrt, da sie sich oft ändern. Nimm Wasser, den Impfpass und für Hunde Leine und Maulkorb mit.

Welche und wie viele Tiere

Höchstens 5 Tiere pro Reise

Bei einer nichtkommerziellen Reise darfst du höchstens 5 Hunde, Katzen und Frettchen insgesamt im selben Fahrzeug mitnehmen. Darüber gelten die strengeren Regeln für den Handel.

Ausnahme sind Reisen zu Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen (oder dem Training dafür): Du brauchst einen schriftlichen Anmeldenachweis, und die Tiere müssen älter als 6 Monate sein.

Das Tier reist mit dem Halter oder mit einer schriftlich ermächtigten Person, die höchstens 5 Tage vor oder nach dem Halter reist. Kaninchen, Nager, Vögel und Reptilien unterliegen anderen Regeln; für geschützte Arten gelten zusätzlich die CITES-Vorschriften.