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Bauking

Mit dem Haustier nach Estland reisen

Estland wendet die gemeinsamen EU-Regeln an: Aus Italien brauchst du Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis. Anders als im benachbarten Finnland ist keine Bandwurmbehandlung nötig.

Für die Reise brauchst du diese Dokumente

Heimtierausweis

EU-Heimtierausweis

Wenn du aus einem anderen EU-Land (oder aus Andorra, der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, dem Vatikan, den Färöern, Gibraltar oder Grönland) einreist, braucht dein Tier den EU-Heimtierausweis.

  • In Italien stellt ihn der Veterinärdienst der zuständigen ASL aus (in einigen Regionen auch ermächtigte Tierärzte in eigener Praxis), nach der Registrierung im Tierregister.
  • Er muss die Mikrochipnummer und eine gültige Tollwutimpfung enthalten.
  • Er gilt lebenslang, solange die Impfungen aktuell sind. Vor dem 22. April 2026 ausgestellte Ausweise bleiben gültig.
  • Er wird nur an Personen mit Wohnsitz in der EU ausgestellt.

Kennzeichnung

Mikrochip nach ISO 11784/11785

Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit einem Mikrochip nach ISO 11784/11785 gekennzeichnet sein. Eine deutlich lesbare Tätowierung wird ebenfalls akzeptiert, aber nur, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.

  • Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt werden (spätestens am selben Tag): Liegt das Impfdatum vor dem Chipdatum, ist die Impfung ungültig und muss wiederholt werden.
  • Prüfe, dass die Nummer im Ausweis oder in der Bescheinigung mit der vom Lesegerät angezeigten übereinstimmt.

Impfungen

Gültige Tollwutimpfung

Mindestens 21 Tage vor der Ankunft

Dein Tier braucht eine gültige Tollwutimpfung, verabreicht von einem ermächtigten Tierarzt und eingetragen im Ausweis oder in der Tiergesundheitsbescheinigung.

  • Mindestalter bei der Impfung: 12 Wochen.
  • Die Erstimpfung wird 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig: Vorher darf das Tier nicht reisen.
  • Eine Auffrischung innerhalb der Gültigkeit der vorherigen Impfung erfordert keine neue Wartezeit. Erfolgt sie nach Ablauf, gilt sie als Erstimpfung und die 21 Tage gelten erneut.
  • Die Gültigkeitsdauer hängt vom Impfstoff ab und wird vom Tierarzt im Ausweis eingetragen.

Mindestalter

Jungtiere: Ausnahme für Einreisen aus der EU

Für die Einreise nach Estland sind Jungtiere nur aus EU-Ländern zugelassen, wenn sie:

  • jünger als 12 Wochen und ungeimpft sind, oder
  • zwischen 12 und 16 Wochen alt und geimpft sind, die 21 Tage Wartezeit aber noch nicht abgelaufen sind.

Nötig sind Mikrochip, EU-Heimtierausweis und eine vom Halter unterschriebene Erklärung, dass das Tier keinen Kontakt zu tollwutempfänglichen Wildtieren hatte, oder die Reise mit dem Muttertier, von dem es noch abhängig ist, wenn dessen Ausweis eine Impfung vor der Geburt belegt.

Achtung: Auch die Transitländer müssen die Ausnahme zulassen (Italien zum Beispiel tut das nicht). Aus Nicht-EU-Ländern dürfen ungeimpfte Jungtiere nicht einreisen.

Welche und wie viele Tiere

Höchstens 5 Tiere pro Reise

Die Regeln für nichtkommerzielle Reisen gelten für höchstens 5 Hunde, Katzen oder Frettchen pro Transportmittel, die mit dem Halter oder einer schriftlich ermächtigten Person reisen (der Halter muss innerhalb von 5 Tagen vor oder nach dem Tier reisen).

  • Mehr als 5 Tiere sind nur für Wettbewerbe, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen erlaubt, mit schriftlichem Anmeldenachweis und Tieren über 6 Monaten; sonst gelten die Handelsvorschriften.
  • Das Tier darf weder verkauft werden noch den Besitzer wechseln.
  • Für Vögel, Nagetiere, Kaninchen, Reptilien und andere Arten gelten nationale Regeln: Erkundige dich bei der Veterinärbehörde.