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Bauking

Mit dem Haustier nach Schweiz reisen

Aus Italien gelten für die Schweiz dieselben Regeln wie für Reisen in der EU: EU-Heimtierausweis, Mikrochip und gültige Tollwutimpfung. Achtung: Hunde mit kupierten Ohren oder Ruten dürfen nicht eingeführt werden.

Für die Reise brauchst du diese Dokumente

Heimtierausweis

EU-Heimtierausweis

Reist du aus Italien oder einem anderen EU-Land an, ist das Reisedokument der EU-Heimtierausweis, ausgestellt von der ASL oder einem ermächtigten Tierarzt. Er muss die Mikrochipnummer und eine gültige Tollwutimpfung enthalten.

Aus der EU gibt es an der Grenze keine systematische tierärztliche Kontrolle, den Ausweis musst du aber immer dabeihaben; der Zoll kann ihn verlangen.

Reist das Tier mit einer anderen Person, muss der Halter höchstens 5 Tage vorher oder nachher reisen und dem Ausweis eine schriftliche Ermächtigung beilegen.

Kennzeichnung

ISO-Mikrochip vor der Tollwutimpfung

Für die Einreise in die Schweiz braucht das Tier einen Mikrochip nach ISO-Norm (oder eine lesbare Tätowierung von vor dem 3. Juli 2011).

Der Chip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt werden: Wurde früher geimpft, ist die Impfung ungültig und muss wiederholt werden. Prüfe, dass die Nummer im Ausweis oder in der Bescheinigung mit dem abgelesenen Chip übereinstimmt.

Impfungen

Gültige Tollwutimpfung

Mindestens 21 Tage vor der Ankunft

Hunde, Katzen und Frettchen brauchen eine gültige Tollwutimpfung:

  • Sie ist ab 12 Wochen möglich, nach dem Mikrochip.
  • Eine Erstimpfung gilt 21 Tage nach der Verabreichung.
  • Auffrischungen vor Ablauf der vorherigen Impfung gelten sofort.

Kann das Tier aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, brauchst du eine Ausnahmebewilligung des BLV (Formular 07/23), die nur in begründeten Fällen erteilt wird.

Mindestalter

Jungtiere bis 16 Wochen: EU-Erklärung

Die Schweiz gehört zu den Ländern, die bei nichtkommerziellen Reisen Jungtiere bis 16 Wochen akzeptieren, deren Tollwutimpfung noch nicht abgeschlossen ist.

Dafür musst du die EU-Erklärung des Halters für Jungtiere ausfüllen, die bestätigt, dass das Tier keinen Kontakt zu tollwutgefährdeten Wildtieren hatte. Mikrochip und Ausweis braucht das Jungtier trotzdem.

Beachte, dass Italien keine ungeschützten Jungtiere akzeptiert: Für die Rückreise braucht das Tier eine seit mindestens 21 Tagen gültige Tollwutimpfung.

Welche und wie viele Tiere

Hunde mit kupierten Ohren oder Ruten verboten

Die Schweiz verbietet die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Ruten, unabhängig vom Herkunftsland.

Wurde dein Hund so operiert, auch aus medizinischen Gründen oder im Ausland, kontaktiere vor der Reise das BLV, um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen er einreisen darf: Sonst droht die Zurückweisung an der Grenze.

Informiere dich vor der Reise auch über kantonale Einschränkungen für bestimmte als gefährlich geltende Rassen.

Welche und wie viele Tiere

Höchstens 5 Tiere und geschützte Arten

In einem Privatfahrzeug darfst du höchstens 5 Hunde, Katzen und Frettchen insgesamt mitnehmen. Darüber gelten die Regeln für die kommerzielle Einfuhr.

Ausnahme sind Reisen zu Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportanlässen (oder dem Training dafür): Die Einfuhr muss vorübergehend sein, du brauchst einen Anmeldenachweis und die Tiere müssen mindestens 6 Monate alt sein; aus einem Nicht-EU-Land braucht es zusätzlich eine Bewilligung des BLV.

Für geschützte Arten (etwa Wildkatzen, Wolfshybriden, Papageien) gelten zusätzlich die CITES-Regeln. Die meisten Kleintiere wie Kaninchen und Nager reisen ohne Zeugnis ein, sofern keine Schutzmaßnahmen gelten.